13.11.2015 - Niedersachsen
Heute ist wieder Tag des Rauchmelders. Immer am Freitag den 13. wird auf den Nutzen von Rauchmeldern in der Wohnung hingewiesen. Aktuell mit einem wesentlichen Hinweis: Ab dem 01.01.2016 besteht in Niedersachen für alle Haushalte eine Rauchmelderpflicht! Wer noch keine hat, muss spätestens jetzt tätig werden. Auch wenn der Gesetzgeber jetzt das „Muss“ für den Rauchmelder in der Wohnung ausgesprochen hat, sollte es für jeden im eigenen Interesse sein, Rauchmelder in den Wohnräumen angebracht zu haben. Denn noch immer sterben in Deutschland jährlich mehrere hundert Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sondern ersticken an den giftigen Rauchgasen. Rauchmelder können frühzeitig warnen und den nötigen Zeitvorteil - zum in Sicherheit bringen - gegeben.
Für den Einbau der Rauchmelder ist in Niedersachsen der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft ist dann regelmäßig durch den Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte sicher zu stellen.
Beim Kauf sollte man auf folgende Punkte achten:
- CE-Zeichen mit Prüfnummer
- Angabe der Europäischen Norm "EN 14604"
- VdS oder Kriwan Zeichen
- Ein "Q" in Verbindung mit "VdS" oder "Kriwan" ist ein unabhängiges Qualitätszeichen
- geprüfte Langlebigkeit
- Reduktion von Fehlalarme
- erhöhte Stabilität
- fest eingebaute Batterie mit mind. zehn Jahren Lebensdauer
Hinweise für die Installation:
- Grundschutz: Treppenhaus, Flur, Schlaf- und Kinderzimmer (mind. ein Melder je Zimmer)
- Keine Rauchmelder in der Küche und im Bad (Räume wo häufig Dämpfe oder Staub aufsteigen)
- Befestigung an der Decke - Brandrauch steigt nach Oben
- Mittig vom Raum bzw. einen halben Meter von der Wand entfernt
- Waagerechte Position (auch bei Dachschrägen)
- Abstand zu Luftschächten halten
- Halben Meter unterhalb der Dachspitze bleiben
Bild & Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de